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Die Kasse zahlt ab 2027 weniger. Was heißt das für Ihr Team?

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tragen gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2027 mehr Kosten selbst: beim Zahnersatz, in der Apotheke, bei Heilmitteln und im Krankenhaus.

  • Stand: Oktober 2026
  • Nur belegte Punkte, mit Quelle

Kurz gesagt

Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der Kassen beim Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, im Krankenhaus etwa von 10 auf 15 Euro je Tag. Homöopathie wird nicht mehr erstattet. Eine bKV kann diese Mehrkosten je nach Tarif auffangen.

Was das bei einer Krone bedeutet

Rechenbeispiel mit 1.000 Euro Kosten der Regelversorgung, ohne Bonusheft. Schalten Sie zwischen heute und 2027 um.

Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung. Wer eine aufwendigere Versorgung wählt, zahlt die Mehrkosten zusätzlich selbst.

Rechenbeispiel · Krone

Kosten der Regelversorgung1.000,00 €
Festzuschuss der Kasse60 % · – 600,00 €50 % · – 500,00 €
mit Bonusheft (10 Jahre)75 % · – 750,00 €65 % · – 650,00 €
Eigenanteil ohne Bonusheft400 €500 €
+ 100 € je 1.000 €
Festzuschuss in Prozent der Regelversorgung. Quelle: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Übersicht der Techniker Krankenkasse, Stand: Oktober 2026.

Die Zuzahlungen ab 1. Januar 2027

Alle gesetzlichen Zuzahlungen steigen um die Hälfte. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 Prozent, bleibt.

Leistungbisherab 1.1.2027
Arzneimittel5 bis 10 € je Packung7,50 bis 15 €
Krankenhaus10 € je Tag15 € je Tag
Heilmittel, zum Beispiel Physiotherapie10 € je Verordnung15 € je Verordnung
Hilfsmittel5 bis 10 €7,50 bis 15 €
Häusliche Krankenpflege10 € je Verordnung15 € je Verordnung
Fahrkosten5 bis 10 €7,50 bis 15 €
Vorsorge und Reha10 € je Tag15 € je Tag

Die Stichtage

Die Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

DatumWas sich ändert
13.07.2026Der Bundesrat billigt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
30.07.2026Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden für Kinder unter 12 Jahren nicht mehr auf Kassenkosten verordnet.
31.12.2026Freiwillige Satzungsleistungen der Kassen für Homöopathie enden.
01.01.2027Festzuschuss Zahnersatz sinkt auf 50 %, Zuzahlungen steigen um 50 %, Homöopathie wird nicht mehr erstattet.
2028Zuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner, mit Ausnahmen etwa bei Kindern unter 12 Jahren.

Wo eine bKV ansetzen kann

Nicht jede Änderung lässt sich über eine bKV auffangen. Die Übersicht zeigt, was möglich ist, jeweils abhängig vom gewählten Tarif.

Änderung bei der KasseWas Mitarbeiter spürenMöglicher Ansatz in der bKV
Festzuschuss Zahnersatz sinkthöherer Eigenanteil bei Kronen, Brücken, ImplantatenZahnbaustein oder Budgettarif mit Zahnleistungen
Zuzahlungen steigenmehr Kosten bei Medikamenten, Heilmitteln, KrankenhausBudgettarife erstatten gesetzliche Zuzahlungen, je nach Tarif
Homöopathie wird nicht mehr erstattetMittel und Behandlungen selbst zahlenNaturheilverfahren im Budget, soweit der Tarif sie einschließt
Zuschlag für mitversicherte Ehepartner ab 2028höherer Kassenbeitrag für betroffene Familienkein Thema der bKV, das betrifft den Kassenbeitrag

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Übersicht „Gesundheitsreform 2026/2027“ der Techniker Krankenkasse; Bericht des DATEV-Magazins zur Billigung im Bundesrat am 13.07.2026. Stand: Oktober 2026. Auch die Pflegeversicherung soll reformiert werden; solange dazu nichts beschlossen ist, steht hier nichts dazu.

Fragen zur Reform

Ab wann gelten die Änderungen?

Das Gesetz ist beschlossen; der Bundesrat hat es am 13. Juli 2026 gebilligt. Die höheren Zuzahlungen und der niedrigere Festzuschuss beim Zahnersatz gelten ab 1. Januar 2027, der Zuschlag für mitversicherte Ehepartner ab 2028. Einzelne Punkte gelten schon seit dem 30. Juli 2026.

Müssen Arbeitgeber wegen der Reform etwas tun?

Nein, aus der Reform ergibt sich für Sie keine neue Pflicht. Sie ist aber ein Anlass, die eigenen Zusatzleistungen zu prüfen. Eine bKV ist für Mitarbeiter jetzt leichter als Vorteil zu erkennen.

Gleicht eine bKV die Kürzungen vollständig aus?

Das hängt vom Tarif und vom Bedarf des einzelnen Mitarbeiters ab. Ein Budgettarif kann typische Mehrkosten wie Zuzahlungen und einen Teil des Zahnersatzes auffangen, ist aber durch das Jahresbudget begrenzt.

Bleibt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?

Ja. Nach den Übersichten der Krankenkassen bleibt die Grenze bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Auch die Härtefallregeln bleiben.

Gilt das auch für privat versicherte Mitarbeiter?

Die Reform betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Privat versicherte Mitarbeiter können eine bKV je nach Tarif ebenfalls nutzen, soweit ihr eigener Vertrag die Leistung nicht schon abdeckt.

Was bedeutet das für Ihre Belegschaft?

Wir zeigen Ihnen, welche Tarife die neuen Lücken abdecken und was das für Ihre Mitarbeiterzahl kostet.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
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Telefon
0381 – 444 30 – 0
Adresse
SCHOENFINANZ · Tessiner Str. 27 · 18055 Rostock
Zeiten
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Gewünschter Kontaktweg

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. Für die Beratung brauchen wir sie nicht.