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Was kostet eine bKV für Ihren Betrieb?

Zwei Angaben genügen: wie viele Mitarbeiter und welcher Monatsbeitrag je Mitarbeiter. Der Rechner zeigt Ihre Kosten und ob der Beitrag in die Sachbezugsfreigrenze passt.

  • Rechnet nur in Ihrem Browser
  • Beispielrechnung, kein Angebot
  • Stand: Oktober 2026

Budgetrechner

Beispielrechnung · kein Angebot
Ihre Kosten im Monat–
Ihre Kosten im Jahr–
je Mitarbeiter im Jahr–

Freigrenze 50 € im Monat für alle Sachbezüge eines Mitarbeiters zusammen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), Stand: Oktober 2026. Keine Steuerberatung. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser und überträgt keine Daten.

Was der Rechner zeigt und was nicht

Ihre Kosten

Mitarbeiterzahl mal Monatsbeitrag. Eine Abschlussgebühr an uns gibt es nicht.

Die Freigrenze

Der Rechner zählt den Beitrag und Ihre übrigen Sachbezüge zusammen und zeigt, ob die Summe unter 50 Euro im Monat bleibt.

Nicht enthalten

Welche Leistungen ein Tarif für diesen Beitrag bietet, zeigt erst der Vergleich. Eine mögliche Pauschalsteuer rechnet der Rechner nicht aus.

Kurz gesagt

Eine arbeitgeberfinanzierte bKV kostet den Betrieb die Zahl der versicherten Mitarbeiter mal den Monatsbeitrag des gewählten Tarifs. Bei 12 Mitarbeitern und 35 Euro im Monat sind das 420 Euro im Monat oder 5.040 Euro im Jahr. Bleibt der Beitrag mit anderen Sachbezügen unter 50 Euro je Mitarbeiter und Monat, fallen nach heutigem Stand keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an.

Gleiches Geld, andere Wirkung: Gehaltserhöhung oder bKV?

Von einer Gehaltserhöhung kommt beim Mitarbeiter nur ein Teil an. Ein Sachbezug innerhalb der Freigrenze kommt nach heutigem Stand in voller Höhe an.

Gehaltserhöhung · 35,00 € brutto

Lohnsteuerwird abgezogen
Sozialabgaben Mitarbeiterwerden abgezogen
Sozialabgaben Arbeitgeberkommen dazu
beim Mitarbeiternur ein Teil

bKV als Sachbezug · 35,00 €

Lohnsteuerkeine*
Sozialabgaben Mitarbeiterkeine*
Sozialabgaben Arbeitgeberkeine*
beim Mitarbeitervolle Leistung

* Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze für alle Sachbezüge zusammen, nach heutigem Stand. Eine bKV ersetzt kein faires Gehalt, sie ergänzt es.

Wovon der Monatsbeitrag abhängt

In der bKV zahlen in der Regel alle Mitarbeiter einer Gruppe denselben Beitrag, gleich wie alt oder wie gesund jemand ist. Das macht die Kosten gut planbar.

  • Höhe des Gesundheitsbudgets oder Zahl der Bausteine
  • Einheitsbeitrag oder Beitrag nach Altersgruppen, je nach Versicherer
  • Zahl der versicherten Mitarbeiter
  • Zusätzliche Bausteine wie Krankenhaus oder Zahnersatz
  • Zahlweise: monatlich ist für die Freigrenze der übliche Weg

Fragen zu den Kosten

Welche Beiträge sind in der Praxis üblich?

Das hängt vom gewählten Budget oder den Bausteinen ab. Viele Arbeitgeber wählen einen Tarif, dessen Beitrag zusammen mit den übrigen Sachbezügen unter der Freigrenze von 50 Euro im Monat bleibt. Konkrete Beiträge nennen wir Ihnen im Vergleich.

Zahlen ältere Mitarbeiter mehr?

Bei vielen Gruppentarifen gilt ein einheitlicher Beitrag für alle. Einige Versicherer staffeln nach Altersgruppen. Beides zeigen wir Ihnen im Vergleich.

Entstehen Kosten für die Beratung?

Nein. Als Versicherungsmakler erhalten wir im Vermittlungsfall eine Vergütung vom Versicherer, die im Beitrag enthalten ist. Einzelheiten stehen in unserer Erstinformation.

Können sich die Beiträge später ändern?

Ja. Wie bei jeder Krankenversicherung kann der Versicherer die Beiträge anpassen, wenn sich die Leistungsausgaben verändern. Wie ein Tarif kalkuliert ist und wie sich die Beiträge bisher entwickelt haben, gehört zu unserem Vergleich.

Speichert der Rechner meine Eingaben?

Nein. Die Rechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Aus der Beispielrechnung wird ein Angebot

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl und Branche. Wir vergleichen Tarife, die zu Ihrem Budget passen, und nennen Ihnen die tatsächlichen Beiträge.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich nach Leistung, Beitrag und Verwaltung
  • Keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter nötig
Telefon
0381 – 444 30 – 0
Adresse
SCHOENFINANZ · Tessiner Str. 27 · 18055 Rostock
Zeiten
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr und nach Vereinbarung
Gewünschter Kontaktweg

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. Für die Beratung brauchen wir sie nicht.