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bKV für Handwerk und Produktion

Auf der Baustelle, in der Werkstatt und an der Maschine ist der eigene Körper das wichtigste Werkzeug. Eine betriebliche Krankenversicherung zahlt dort, wo Ihre Mitarbeiter sonst selbst zahlen.

  • Für Betriebe ab 5 Mitarbeitern
  • Bundesweit per Video und Telefon

Kurz gesagt

Im Handwerk nutzen Mitarbeiter eine bKV vor allem für Physiotherapie und Massagen, für Zahnbehandlung und Zahnersatz und für Vorsorge. Für Arbeitsunfälle bleibt die Berufsgenossenschaft zuständig. Vor dem Start legen Sie fest, ob Auszubildende, Aushilfen und gewerbliche wie kaufmännische Mitarbeiter in einer Gruppe versichert werden.

Warum die bKV zum Handwerk passt

Drei Dinge, die viele Handwerks- und Produktionsbetriebe gemeinsam haben.

Körperliche Arbeit

Heben, Knien, Arbeiten über Kopf oder stundenlang im Stehen. Leistungen für den Bewegungsapparat liegen für viele Mitarbeiter nahe.

Gesellen und Auszubildende

Gute Leute haben häufig die Wahl zwischen mehreren Betrieben. Eine bKV lässt sich im Bewerbungsgespräch in zwei Sätzen erklären.

Überschaubare Teams

In kleinen Betrieben kennt jeder jeden. Eine Leistung, die alle erreicht, wird wahrgenommen und kann die Bindung stärken.

Wofür Mitarbeiter die bKV hier nutzen

Welche Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe, legt der gewählte Tarif fest.

Physiotherapie und Massage

Gesetzliche Kasse10 % der Kosten plus Zuzahlung, ab 2027 15 € je Verordnung

Mit bKV-Budgetkomplett, ohne Zuzahlung

Osteopathie

Gesetzliche Kassein der Regel nicht

Mit bKV-Budgetim tariflichen Rahmen

Zahn: Inlay, Zahnersatz, Reinigung

Gesetzliche KasseInlay nur als einfache Füllung, Zahnersatz ab 2027 nur 50 % Festzuschuss

Mit bKV-Budgetbis zu 100 % aus Budget oder Zahnbaustein

Vorsorge

Gesetzliche Kassenur der gesetzliche Katalog

Mit bKV-Budgetzusätzliche Untersuchungen und Impfungen

Leistungen je nach Tarif. Kassenleistungen nach GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand: Oktober 2026. Was die Reform ändert

Die erste Entscheidung ist nicht der Tarif, sondern wer dazugehört

Sie können die bKV allen Mitarbeitern anbieten oder sachlich abgegrenzten Gruppen. Innerhalb einer Gruppe gelten für alle dieselben Regeln. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzt das nicht.

Steuer und Lohnabrechnung

  • Auszubildende: von Beginn an dabei oder als eigene Gruppe?
  • Gewerbliche und kaufmännische Mitarbeiter: ein Tarif für alle oder getrennte Gruppen?
  • Probezeit: Schutz ab dem ersten Tag oder erst danach?
  • Aushilfen und Minijobber: einbeziehen oder nicht, und mit welcher Begründung?
  • Im Betrieb mitarbeitende Inhaber und Familienangehörige: vorab mit dem Steuerberater klären
  • Tankgutschein oder andere Sachbezüge? Für die 50-Euro-Freigrenze zählt alles zusammen

In vier Schritten zur bKV im Betrieb

Den ausführlichen Ablauf mit den Aufgaben für Lohnbüro und Personalverantwortliche beschreibt die Seite Einführung.

  1. Bestand aufnehmen

    Wie viele Mitarbeiter, welche Gruppen, welcher Rahmen je Kopf? Dafür genügt ein Gespräch per Telefon oder Video.

  2. Tarife vergleichen

    Wir stellen passende Tarife zahlreicher Versicherer gegenüber, nach Leistung, Beitrag und Aufwand in der Verwaltung.

  3. Entscheiden und abstimmen

    Sie wählen Tarif und Gruppe. Die Behandlung in der Lohnabrechnung klärt Ihr Lohnbüro oder Steuerberater.

  4. Team informieren

    Ein Aushang allein genügt selten. Erklären Sie die bKV in der Frühbesprechung oder auf der Betriebsversammlung; auf Wunsch übernehmen wir das.

Fragen aus Handwerk und Produktion

Können wir Auszubildende einbeziehen?

Auszubildende können in der Regel wie andere Mitarbeiter versichert werden. Ob sie vom ersten Tag an dabei sind oder eine eigene Gruppe bilden, legen Sie fest. Ob sie für die Mindestzahl an Versicherten mitzählen, hängt vom Tarif ab.

Zahlt die bKV auch nach einem Arbeitsunfall?

Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also die Berufsgenossenschaft. Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenkasse, etwa bei Zahnersatz, Zuzahlungen oder Physiotherapie.

Was ist mit Minijobbern und Aushilfen?

Sie entscheiden, ob diese Gruppe einbezogen wird. Wichtig sind eine sachliche Abgrenzung und die Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe. Wie sich der Beitrag auf die Verdienstgrenze eines Minijobs auswirkt, klären Sie bitte vorab mit Lohnbüro oder Steuerberater.

Kann ich mich als Inhaber selbst mitversichern?

Das hängt von der Rechtsform, Ihrer Stellung im Betrieb und vom Tarif ab. Steuerlich gelten für Inhaber häufig andere Regeln als für Arbeitnehmer. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater; was die Versicherer zulassen, klären wir im Vergleich.

Wir sind ein kleiner Betrieb. Geht das trotzdem?

Gruppentarife setzen in der Regel eine Mindestzahl versicherter Mitarbeiter voraus. Wir beraten Betriebe ab 5 Mitarbeitern und prüfen, welche Versicherer für Ihre Größe in Frage kommen.

Welche bKV passt zu Ihrem Betrieb?

Nennen Sie uns Gewerk und Mitarbeiterzahl. Wir vergleichen passende Tarife und erklären die Unterschiede in klaren Worten.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich nach Leistung, Beitrag und Verwaltung
  • Keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter nötig
Telefon
0381 – 444 30 – 0
Adresse
SCHOENFINANZ · Tessiner Str. 27 · 18055 Rostock
Zeiten
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr und nach Vereinbarung
Gewünschter Kontaktweg

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. Für die Beratung brauchen wir sie nicht.