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bKV für Büro, IT und Dienst­leistung

In Agenturen, Kanzleien und IT-Unternehmen schauen Bewerber genau auf Zusatzleistungen. Eine betriebliche Krankenversicherung hängt nicht vom Arbeitsweg oder Wohnort ab, jeder versicherte Mitarbeiter kann sie nutzen.

  • Für Betriebe ab 5 Mitarbeitern
  • Bundesweit per Video und Telefon

Kurz gesagt

In Büro- und IT-Betrieben nutzen Mitarbeiter eine bKV vor allem für Brillen, Vorsorge, Naturheilverfahren und Zahn. Weil dort oft schon Gutscheinkarten oder andere Sachbezüge laufen, steht am Anfang die Frage, wie viel Spielraum die 50-Euro-Freigrenze noch lässt, und wie privat versicherte Mitarbeiter eingebunden werden.

Wo Büro- und IT-Betriebe stehen

Die bKV trifft hier selten auf ein leeres Blatt. Meist gibt es schon Zusatzleistungen und Mitarbeiter, die vergleichen.

Bewerber vergleichen

Gehalt, Homeoffice, Zusatzleistungen: Wer wechseln kann, schaut auf das Gesamtpaket. Eine bKV lässt sich in der Stellenanzeige konkret benennen.

Arbeit am Bildschirm

Langes Sitzen und viele Stunden vor dem Monitor. Sehhilfen, Vorsorge und Behandlungen für Rücken und Nacken liegen nahe.

Schon viele Extras

Jobticket, Gutscheinkarte, Dienstrad. Dann stellt sich die Frage, wie die bKV dazu passt, auch mit Blick auf die Freigrenze.

Wofür Mitarbeiter die bKV hier nutzen

Welche Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe, legt der gewählte Tarif fest.

Brille und Kontaktlinsen

Gesetzliche Kassefür Erwachsene meist nichts

Mit bKV-BudgetZuschuss aus dem Budget

Massage und Physiotherapie

Gesetzliche Kasse10 % Eigenanteil plus Zuzahlung je Verordnung

Mit bKV-Budgetkomplett, ohne Zuzahlung

Heilpraktiker und Osteopathie

Gesetzliche Kassein der Regel nicht

Mit bKV-Budgetim tariflichen Rahmen

Medikament auf Privatrezept

Gesetzliche Kassenichts, wenn nicht auf der Kassenliste

Mit bKV-Budgeterstattet, was der Arzt verordnet

Ein Budgettarif deckt in der Regel mehrere dieser Bereiche gemeinsam ab. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille gehört zum Arbeitsschutz und ist ein eigenes Thema.

Die bKV neben Jobticket, Gutschein­karte und Dienstrad

Wer schon Zusatzleistungen gewährt, sollte die bKV nicht einfach obendrauf setzen, sondern einordnen.

Der wichtigste Punkt ist die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat für alle Sachbezüge eines Mitarbeiters zusammen. Nutzen Sie sie bereits, etwa mit einer Gutscheinkarte, kann der Spielraum für die bKV kleiner sein oder fehlen. Nicht jede Zusatzleistung wird angerechnet; das beurteilt Ihr Steuerberater.

Inhaltlich ergänzt die bKV die übrigen Leistungen: Ein Jobticket nützt, wer pendelt, ein Dienstrad, wer Rad fährt. Eine bKV können alle versicherten Mitarbeiter nutzen.

  • Vorhandene Zusatzleistungen vor der Tarifwahl auflisten
  • Beitrag der bKV und Freigrenze gemeinsam betrachten
  • Ergebnis mit Steuerberater oder Lohnbüro abstimmen

Worauf Büro- und IT-Betriebe achten sollten

Die Fragen betreffen die Abgrenzung der versicherten Gruppe. Abgrenzungen brauchen einen sachlichen Grund; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Steuer und Lohnabrechnung

  • Privat krankenversicherte Mitarbeiter: Welche Leistungen des Tarifs können sie nutzen?
  • Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende: gleiche Gruppe oder eigene Regel?
  • Freie Mitarbeiter: Die bKV richtet sich an Arbeitnehmer
  • Probezeit: Beginn mit dem Eintritt oder zu einem festen Stichtag danach?
  • Wohnsitz oder Arbeitsort im Ausland: Deckt der Tarif das ab?
  • Geschäftsführende Gesellschafter und Partner: steuerlich gesondert prüfen lassen

In vier Schritten zur bKV im Betrieb

Den ausführlichen Ablauf mit den Aufgaben für Lohnbüro und Personalverantwortliche beschreibt die Seite Einführung.

  1. Zusatzleistungen sichten

    Was gibt es schon, und wie viel Spielraum bleibt? In Büro und IT steht diese Frage am Anfang.

  2. Ziel und Gruppe klären

    Soll die bKV alle erreichen oder bestimmte Gruppen? Daraus ergibt sich, ob ein Budget, Bausteine oder beides passt.

  3. Tarife gegenüberstellen

    Wir vergleichen passende Tarife zahlreicher Versicherer, einschließlich der Regeln für privat Versicherte und des Aufwands in der Personalverwaltung.

  4. Einführen und sichtbar machen

    Information an das Team, Hinweis im Onboarding, Erwähnung in Stellenanzeigen.

Fragen aus Büro, IT und Dienst­leistung

Was ist mit privat krankenversicherten Mitarbeitern?

Die meisten bKV-Tarife sind als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gebaut. Ob und in welchem Umfang privat Versicherte teilnehmen können, unterscheidet sich je nach Versicherer. Wenn beide Gruppen vertreten sind, prüfen wir das gezielt.

Wir haben schon eine Gutscheinkarte. Passt eine bKV noch dazu?

Das hängt davon ab, wie weit die Freigrenze von 50 Euro im Monat bereits genutzt ist. Sie gilt für alle Sachbezüge eines Mitarbeiters zusammen. Die Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Ersetzt die bKV die Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Nein. Die Brille für den Bildschirmarbeitsplatz gehört zum Arbeitsschutz. Der Zuschuss aus der bKV gilt je nach Tarif für die private Brille oder Kontaktlinsen.

Können wir Werkstudenten und Auszubildende einbeziehen?

In der Regel ja, wenn sie bei Ihnen angestellt sind und der Tarif es vorsieht. Sie legen fest, ob sie zur selben Gruppe gehören oder eine eigene bilden. Freie Mitarbeiter gehören üblicherweise nicht dazu.

Gilt die bKV auch im Homeoffice und an anderen Standorten?

Der Arbeitsort innerhalb Deutschlands spielt in der Regel keine Rolle. Bei Mitarbeitern, die dauerhaft im Ausland leben oder arbeiten, sollte vorab geklärt werden, ob der Tarif das abdeckt.

Wie passt die bKV in Ihr Benefit-Paket?

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl und die Zusatzleistungen, die es schon gibt. Wir zeigen Ihnen passende Tarife und worauf bei der Einordnung zu achten ist.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich nach Leistung, Beitrag und Verwaltung
  • Keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter nötig
Telefon
0381 – 444 30 – 0
Adresse
SCHOENFINANZ · Tessiner Str. 27 · 18055 Rostock
Zeiten
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr und nach Vereinbarung
Gewünschter Kontaktweg

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. Für die Beratung brauchen wir sie nicht.